§ 268 Grundsatz
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 98
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2017 – 11 K 370/15Zitiert von 2
- BFH, 17.01.2008 – VI R 45/04Zitiert von 4
- BFH, 07.03.2006 – X R 8/05Zitiert von 14
- FG Hessen, 13.02.2025 – 10 K 676/23
- LSG Hessen, 27.11.2013 – L 6 EG 6/11Zitiert von 1
- FG Hessen, 22.06.2017 – 10 K 833/15
Zuletzt entschieden
- BFH, 30.07.2025 – X R 11/23Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung
- BGH, 26.06.2025 – 1 StR 493/24Steuerhinterziehung: mittelbare Täterschaft bei Steuererklärung durch einen Steuerberater; Einziehung des Wertes von Taterträgen bei EhegattenZitiert von 3
- FG Berlin-Brandenburg, 07.08.2024 – 7 V 7112/24
98 Entscheidungen zu § 268 AO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 268 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.